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Dateitransfer – Praxisbeispiel 3 – monatliche Buchführungsauswertungen
Auch die laufenden monatlichen Auswertungen (BWA, Saldenliste, Offene-Posten, etc.) werden gerne „mal eben“ per E-Mail ausgetauscht. Auch hier gelten die Ausführungen in Praxisbeispiel 2. Aus den Saldenlisten und der Offenen-Posten Aufstellung ist ersichtlich, mit welchen Lieferanten und sogar mit welchen Kunden Sie in Geschäftsbeziehung stehen. Möchten Sie das?
Dieses Wissen kann zu Ihrem Nachteil missbraucht werden. Nicht nur dann, wenn daraus Geschäftsbeziehungen ersichtlich sind, die durch Verträge der Geheimhaltung unterliegen. Das Haftungsproblem trifft nicht nur Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, sondern auch Gesellschafter anderer Rechtsformen und Einzelunternehmer. Ihr Steuerberater verstößt auch in diesem Beispiel gegen die Schweigepflicht.