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Dateitransfer – Praxisbeispiel 1 – Lohn- und Gehaltsabrechnung
Übermitteln Sie beispielsweise im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung personenbezogene (Mitarbeiter-) Daten an das Lohnbüro/den Steuerberater, kommt es nicht mehr auf Ihre persönliche Einschätzung bezüglich der Schutzwürdigkeit dieser Daten an, denn Sie sind zum Datenschutz verpflichtet!
In Ihrem Unternehmen aber auch was den berechtigten Datenaustausch mit anderen angeht. Dies gilt natürlich auch für die Lohnabrechnungen, die Ihnen Ihr Lohnbüro/Steuerberater bisher womöglich per E-Mail zur Verfügung stellt. Der Steuerberater verstößt in dem Falle gegen die Schweigepflicht.