Dateitransfer – Praxisbeispiel 2 – Jahresabschluss

Jahresabschluss
Jahresabschluss
Ihr Steuerberater sendet Ihnen z.B. einen Entwurf des Jahresabschlusses „mal eben“ per E-Mail zur Stellungnahme zu. Als Geschäftsführer, z.B. einer GmbH, verletzen Sie dadurch Ihre Sorgfaltspflichten. Kommen die Zahlen in falsche Hände, sind Sie sofort in der Geschäftsführerhaftung (Sie haften ggf. mit Ihrem Privatvermögen). Ihr Steuerberater verstößt auch in diesem Beispiel gegen die Schweigepflicht.